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Militärdienst rechnet sich für renten- und leistungen-anspruch in spanien

In Spanien sorgt ein spezifischer Mechanismus dafür, dass Militärdienstzeiten bei der Berechnung von Renten und Leistungen berücksichtigt werden können. Es handelt sich um den sogenannten 'Rechnungskreis von Beiträgen', der in Spanien seit Jahrzehnten gilt und in geringem Maße auch in anderen europäischen Ländern angewendet wird.

Militärdienst im spanischen régimen de clases pasivas

Militärdienst im spanischen régimen de clases pasivas

Im Gegensatz zur allgemeinen spanischen Rentenversicherung (Régimen General) wird Militärdienst im sogenannten 'Régimen de Clases Pasivas del Estado' abgerechnet. Dieser Regime zählt zum Beispiel Dienstzeiten in der Armee, bei der Guardia Civil oder im zivilen Militärapparat.

Erreicht ein ehemaliger Militär nach seiner Entlassung das Renteneintrittsalter, kann er auf Grundlage des 'Rechnungskreises von Beiträgen' seine Militärdienstjahre addieren lassen, um damit die Voraussetzungen für eine Rente oder Leistung zu erfüllen. Allerdings müssen diese Zeiten nicht automatisch berücksichtigt werden, sondern müssen vom Betroffenen ausdrücklich beantragt werden.

Die Anwendung des 'Rechnungskreises von Beiträgen' kann dazu führen, dass Militärdienstzeiten als 'bezahlte' Jahre für Renten- oder Leistungsansprüche angesehen werden, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vor oder nach dem regulären Militärdienst absolviert wurden.